I. Allgemeines
1. Unsere sämtlichen - auch die zukünftigen
- Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen, Vorschläge
und sonstige Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der
nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern sie nicht
mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert
oder ausgeschlossen werden. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Käufers
wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden dann anerkannt,
wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprochen haben.
2. Unsere Angebote sind freibleibend für Lieferung
und Preis. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung oder durch Lieferung von einer uns erbrachten
Leistung.
Der Käufer hält sich an eine Bestellung vier
Wochen ab Eingang in unseren Geschäftsräumen gebunden. Der Vertrag
gilt als geschlossen, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist durch
Auftragsbestätigung angenommen oder die Lieferung ausgeführt
haben.
3. Von uns überlassene Muster sind stets Typenmuster, nicht Ausfallmuster für die Lieferung, da die von uns verarbeiteten Naturrohstoffe optisch unterschiedlich ausfallen können.
II. Preise
1. Die Preise verstehen sich ab Rot an der Rot-Mettenberg,
zzgl. Transportverpackung, Fracht, einschließlich Speditions- und
Rollfuhrversicherung und der im Zeitpunkt der Lieferung jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern der Käufer eine darüber hinausgehende
Versicherung wünscht und uns hierzu angewiesen hat, sind die Versicherungsprämien
vom Käufer zu erstatten. Bei Verkauf ab einem außerhalb unseres
Firmensitzes liegenden Lagers, oder eines Händler verstehen sich die
sich so ergebenden Preise ab Lager. Soweit nicht anders vereinbart, gelten
unsere Listenpreise am Tag der Lieferung.
2. Ist ein Preis ausdrücklich vereinbart, behalten wir uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstofflage Umstände eintreten, die Herstellung und/oder den Einkauf der betreffenden Erzeugnisse wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung verteuern. In diesem Fall kann der Käufer binnen zwei Wochen nach der Mitteilung der Preiserhöhung erklären, dass er eine Belieferung aufgrund der neuen Preise nicht mehr wünscht, wodurch eine Verpflichtung zur Abnahme und Lieferung der Restmenge entfällt.
III. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne jeden Abzug
sofort zur Zahlung fällig, spätestens jedoch binnen der auf der
Rechnung angegebenen Zahlungsfrist, mit deren Ablauf Verzug eintritt, ohne
dass es einer Mahnung bedarf.
Werden bei Auftragsbestätigung andere Zahlungsbedingungen
vereinbart, kommen diese zur Geltung.
Ein Skontoabzug ist nur dann zulässig, wenn ein
solcher auf der Rechnung vermerkt ist und zwar nur in der dort angegebenen
Höhe bei Zahlung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Skontofrist.
Wird Skonto gewährt, so ist nur der auf das gelieferte Material entfallende
Preis skontierfähig, nicht jedoch Verpackungs-, Transport- und Frachtkosten
sowie Versicherungen, wenn diese von uns ausgelegt und berechnet wurden.
Voraussetzung für den Skontoabzug ist, dass bis dahin alle früheren
Rechnungen beglichen sind, hinsichtlich derer dem Käufer kein Zurückbehaltungs-
oder Aufrechnungsrecht zustand.
2. Kann ein Versand wegen fehlender Instruktion oder fehlender Dokumente noch nicht erfolgen oder verspätet sich die Lieferung aus anderen von uns nicht vertretenden Gründe, so wird der volle Rechnungsbetrag nach Eingang der Rechnung und unserer Mitteilung der Versandbereitschaft beim Käufer fällig.
3. Die Annahme von Wechseln ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wird Wechselzahlung vereinbart, hat der Käufer sämtliche damit
verbundene Unkosten, insbesondere anfallende Diskontzinsen zu tragen. Die
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel eingelöst wird.
Ein Skontoabzug ist bei Wechselzahlung nicht möglich.
Gutschriften und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs
abzgl. der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem über den Gegenwert
verfügen können.
4. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen gegen Vorauszahlung auszuführen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der bereits gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an den gelieferten Waren auf Kosten des Käufers verlangen und die Einzugsermächtigung gem. v. 5. widerrufen. Der Käufer ermächtigt uns schon jetzt unwiderruflich, in den genannten Fällen den Betrieb (das Grundstück) des Käufers zu betreten, alle gelieferten waren zurückzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzgl. entstehender Kosten bestmöglich zu verwerten.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir ohne weiteren Nachweis berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB zu berechnen, mindestens aber in Höhe von 5 v. H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferfristen und Termine
1. Angegebene Lieferzeiten beginnen mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung und beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung
ab Rot an der Rot, Mettenberg. Bei Verkauf von einem anderen Ort auf den
Zeitpunkt der Absendung von diesem Ort. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft
als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig
abgesendet werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen,
die von unserem Vorlieferanten verursacht sind, haben wir nicht einzustehen.
Die Lieferfristen verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus
Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen
Verpflichtungen aus diesen oder anderen Verträgen uns gegenüber
in Verzug ist.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die
Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich,
die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
z. B. Währung- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen,
Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, schlechte Wetterprognosen
sowie Behinderungen der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese
Umstände bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten.
Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen,
ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern. Erklären
wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware)
bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchen
Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder später
abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch wenn Zahlungen auf besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den Ziff. 3 und 4 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Baut der Käufer die Vorbehaltsware etwa im Rahmen eines Werkvertrages in fremde Grundstücke oder Gebäude ein, so tritt er seine hieraus entstehende Werklohnforderung gegen seinen Auftraggeber bereits jetzt an uns ab. Die Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes, der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer eingestellt, wird die Forderung des Käufers aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware abgetreten. Wir sind jederzeit berechtigt die Abtretung gegenüber dem Kunden oder Auftraggeber unseres Vertragspartners offenzulegen.
4. Bei Zahlungen durch Scheck geht das Eigentum auf uns über, sobald es der Käufer erwirbt. Erfolgt Zahlung durch Wechsel, so tritt der Käufer die ihm daraus entstehenden Rechte hiermit im Voraus an uns ab. Die Übergabe dieser Papiere wird dadurch ersetzt, dass der Käufer sie für uns verwahrt oder, falls er nicht den unmittelbaren Besitzt an ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch gegen Dritte hiermit im Voraus an uns abtritt, er wird diese Papiere, mit seinem Indossament versehen, unverzüglich an uns abliefern.
5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der
Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf
einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den Ziff. III 4.
genannten Fällen Gebrauch machen.
Zur Abtretung der Forderungen - einschließlich
des Forderungsverkaufs z. B. an Factoring-Banken - ist der Käufer
nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser
Verlangen ist er Verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung
zu unterrichten - sofern wir die Abtretung nicht selbst offenlegen - und
uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu
geben.
6. Wenn wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt.
7. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen für Dritte muß uns der Käufer der Vorbehaltsware unverzüglich benachrichtigen.
8. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 v.H. sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
VI. Gefahrübergang
1. Mit der Übergabe der Ware an eine Spediteur oder
Frachtführer, spätestens mit Verlassen unseres Firmensitzes bzw.
des auswärtigen Lagers geht die Gefahr auf den Käufer über.
VII. Gewährleistung
1. Für Mängel zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, haften wir wie folgt:
- Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer (Kunde). Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu prüfen. Mängel - auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb einer Frist von drei Tagen nach Erhalt der Ware gerügt werden.
- Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge
nehmen wir mangelhafte Ware und Leistungen zurück und liefern an ihrer
Stelle handelsübliche Waren und Güter.
Bei Ausbesserungsarbeiten ist schriftlich zu vereinbaren
wer die Kosten der Nachbesserungen, Leistungen und Lieferungen trägt.
- Gibt uns der Käufer nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Probe nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
2. Bei Fragen der Mangelhaftigkeit, der Art und Güte des gelieferten Materials soweit etwaiger gelieferter Mehr- und Mindermengen gelten die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Bereich in der jeweils gültigen Fassung mit ihren Anlagen und ihrem Anhang.
3. Neben den zuvor geregelten Gewährleistungsansprüchen sind weitere Ansprüche ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden) es sei denn, der Käufer sollte durch zugesicherte Eigenschaften gerade gegen derartige Schäden abgesichert werden.
VIII. Werkvertrag
Soweit von uns im Rahmen eines Vertrages werksverträgliche
Leistungen übernommen sind, die in der Form der Ausführung eines
Gewerkes im Zusammenhang mit Arbeiten an einem Bauwerk oder Grundstück
stehen, werden die Bestimmungen der Verdingungsordnung f. Bauleistungen
(VOB/B) Vertragsbestandteil. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
auf Verlangen von den Vertragspartnern eine Ausfertigung der vollständigen
Bedingungen der VOB/B zur Verfügung gestellt wird.
IX. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsschluß
und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt (z.B. Leistungen
die direkt vom Käufer so zur Ausführung nachweislich angegeben
wurden, wie sie dann ausgeführt sind) werden von uns keinerlei Haftung
übernommen.
X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamte
Rechsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrecht
des Haager Kaufrechtsabkommen wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten ist Rot an der Rot-Mettenberg. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten 88430 Rot an der Rot. Wir sind auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam.
Fernabsatzgesetz
Sehr geehrter Kunde,
bevor Sie zur Bestellseite der Firma SCHICK-HOLZ wechseln, sollten Sie folgende Informationen zum Verbraucherschutz aufmerksam lesen, die wir Ihnen gem. Fernabsatzgesetz zur Kenntnis bringen.
Hinweis:
Das Fernabsatzgesetz gilt ab 30.06.2000 für alle
Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen bei Verträgen
per Brief, Telefon, Fax, Internet oder E-Mail, wenn die Kundin/der Kunde
nicht persönlich anwesend ist. Einer Privatperson soll hier insbesondere
durch ein Widerrufsrecht mehr Schutz vor unbestellter Ware und den privaten
Kreditkarten-Inhaber mehr Schutz vor einer möglichen missbräuchlichen
Verwendung ihrer Daten durch Dritte gewährt werden.
Das Fernabsatzgesetz sowie nachstehende Hinweise gelten
zusätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
bei Handlungen mit Privatpersonen.
Belehrung nach dem Fernabsatzgesetz (FernAG)
Rückgaberecht
Gemäß Fernabsatzgesetz können Verbraucher
alle Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
kosten- und risikolos zurücksenden. MIt der Rücksendung wird
der Kaufvertrag hinfällig. Ist die Rückgabe per Post nicht möglich,
genügt die Absendung des Rücknahmeverlangens innerhalb dieses
Zeitraums auf einem dauerhaften Datenträger.
Briefe und Pakete
SCHICK-HOLZ
Im Feldle 14
88430 Rot an der Rot-Mettenberg
E-Mail: christoph.schick@schick-holz.de
Telefon: 0 83 95 / 9 32 33
Fax: 0 83 95 / 9 32 34
Die Kosten der Rücksendung wir, soweit der Bestellwert der rückgesandten Ware 40,00 Euro übersteigt. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Rücksendung bzw. des Rücksendeverlangens an den Kunden zurückerstattet. Von dem Rückgaberecht ausgeschlossen sind Batterien, Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie Sonderbestellungen. Wird die Ware durch den Kunden oder eine ihm zuzurechnende Person schuldhaft zerstört, beschädigt oder durch Benutzung in ihrem Wert gemindert, so hat der Kunde den Wert der Ware oder die Wertminderung zu ersetzen.
Preise und Versandkosten
Alle Preisangaben auf unserer Internetseite oder in Katalogen
verstehen sich inkl. gesetzl. MwSt. zuzüglich Versandkosten, soweit
nichts anderes auf der jeweiligen Seite angegeben ist. Sie können
die Zahlung per Nachnahme, Vorausüberweisung, Vorausscheck oder wenn
mit uns vereinbart per Rechnung innerhalb 30 Tage leisten.
Bei Auslandslieferungen akzeptieren wir ausschließlich
Zahlungen per Vorrausüberweisung.
Datenschutz
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der uns im Rahmen des Bestellvorgangs überlassenen Daten für
vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich
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Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen Sie
bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum.
Allgemeinde Geschäftsbedingungen (AGB) siehe oben!